Versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Wir beraten Mandanten in allen Fragen des Versicherungsrechts. Für die außergerichtliche Vertretung und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf dem Gebiet des Versicherungsrechts wenden Sie sich gerne an Rechtsanwalt Markus Rustemeier.

In der Sach- und Haftpflichtversicherung beraten wir unsere Mandanten insbesondere in den den folgenden Bereichen:

  • allg. Haftpflichtversicherung
  • Haftpflicht für Industrie und Gewerbe
  • Haftpflicht für Geschäftsführer und Vorstände, D & O Versicherung
  • Vermögensschadenhaftpflicht der freien Berufe
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Hausratversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Kfz-Versicherung (Haftpflicht, Teil- und Vollkasko)

 

In der Personenversicherung beraten wir unsere Mandanten insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Lebensversicherung

BGH Urteil vom 16. Oktober 2013 – IV ZR 52/12- Widerruf auch nach erfolgter Kündigung möglich

a) Die Kündigung eines Versicherungsvertrages steht einem späteren Widerruf jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Versicherungsnehmer über sein Widerrufsrecht nicht ausreichend belehrt wurde. b) Das Widerrufsrecht gemäß § 8 Abs. 4 VVG a.F. erlischt bei analoger Anwendung der Regelungen in §§ 7 Abs.2 Satz 3 VerbrKrG und § 2 Abs.1 Satz 4 HWiG nach beiderseits
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BGH Urteil vom 16. Oktober 2013 – IV ZR 390/12 – Versterben an einer rauschmittelbedingten Intoxikation als Unfall

a) Ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis gemäß § 178 Abs. 2 VVG liegt auch dann vor, wenn die versicherte Person willentlich die Injektion von Kokain vornimmt und anschließend an einer rauschmittelbedingten Intoxikation verstirbt. b) Falsche Angaben eines Schauspielers in einer vom Versicherer geforderten Gesundheitsselbsterklärung sind dem Versicherungsnehmer in entsprechender Anwendung von
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BGH Urteil vom 11. September 2013 – IV ZR 303/12 – Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Erlöschen des Versicherungsschutzes bei unbefristeter Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit

Eine Klausel in den Allgemeinen Bedingungen einer Ratenschutz-Abeitsunfähigkeits- versicherung, die bestimmt, dass der Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsleistung erlischt, wenn die versicherte Person unbefristet berufs- oder erwerbsunfähig wird, verstößt weder gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB noch stellt sie eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs.
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BGH Urteil vom 20. Juni 2012 – IV ZR 39/11 – Wirksamkeit der Fristenregelung für die ärztliche Feststellung und Geltendmachung der Invalidität

Die Fristenregelung in AUB 2002 Nr. 2.1.1.1, nach der die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und geltend gemacht sein muss, genügt auch unter Berücksichtigung des vorangestellten Inhaltsverzeichnisses den Anforderungen des Transparenzgebots.
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BGH Urteil vom 14. Dezember 2011 – IV ZR 34/11 – Invaliditätsleistung in der privaten Unfallversicherung

a) Nach der für die Bemessung der Invaliditätsleistung maßgeblichen Gliedertaxe schließt der Verlust oder die Funktionsunfähigkeit eines funktionell höher bewerteten, rumpfnäheren Gliedes den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit des rumpfferneren Gliedes ein (hier: Schulter und Hand des rechten Arms). Eine Addition der einzelnen Invaliditätsgrade findet nicht statt. b) Führt die Funktionsunfähigkeit des rumpfferneren Körperteils zu einem
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BGH Urteil vom 07. Dezember 2011 – IV ZR 50/11 – Private Krankenversicherung: Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung des Versicherers

§ 206 Abs. 1 Satz 1 VVG ist teleologisch dahin zu reduzieren, dass er ausnahmslos eine außerordentliche Kündigung wegen Prämienverzugs verbietet, während eine Kündigung wegen sonstiger schwerer Vertragsverletzungen unter den Voraussetzungen des § 314 BGB möglich ist (entgegen OLG Hamm, 6. Mai 2011, 20 U 153/10, RuS 2011, 396; Bestätigung OLG Brandenburg, 5. Mai 2011,
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