Verkehrsrecht
Wir beraten Sie in allen Fragen des Verkehrsrechts. Wir setzen Ihre Ansprüche bei Verkehrsunfall außergerichtlich und gerichtlich durch bzw. wehren ungerechtfertigte Ansprüche für Sie ab. Wir verteidigen Sie gegen den Vorwurf der Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat.
Wir beraten unsere Mandanten unter anderen zu den folgenden Themen:
- Unfallschadensregulierung
- Verteidigung in Bußgeldsachen und Strafsachen
- Kauf eines Kraftfahrzeugs und Gewährleistungsansprüche
Im Rahmen der Unfallschadensregulierung setzen wir zum einen Ihre Ansprüche auf Ersatz des Sachschadens wie Fahrzeugschäden, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Sachverständigenkosten, Abschleppkosten durch. Zum anderen setzen wir auch Ihre Ansprüche auf Ersatz von Personenschäden durch. Hierzu zählt nicht nur das Schmerzensgeld, sondern vor allem ein etwaiger auftretender Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden und der etwaige Unterhaltsschaden Ihrer Angehörigen.
Das Verkehrsstrafrecht und die Verkehrsordnungswidrigkeiten sind für die Betroffenen von herausgehobener Bedeutung, weil neben der Geldstrafe auch ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis droht. Der Verlust der Fahrerlaubnis kann für einige Betroffene sogar existenzbedrohend werden. Wird bei dem Unfall jemand getötet oder schwer verletzt kann sogar eine Freiheitsstrafe im Raum stehen.
Damit der Käufer eines Kraftfahrzeugs Gewährleistungsrechte geltend machen kann, muss das das Fahrzeug mangelhaft sein. Die Existenz eines oder mehrerer Mängel ist – neben weiteren Voraussetzungen – zwingende und zentrale Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten.
Die Gewährleistung beim Autokauf beinhaltet mit der Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadenersatz und dem Ersatz vergeblicher Aufwendungen verschiedene Rechte, die dem Käufer eines mangelhaften Autos zustehen. Garantien können Gewährleistungsrechte ggf. ergänzen. Gewährleistungsfristen begrenzen die Gewährleistungsrechte in zeitlicher Hinsicht.