Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht

Neben anderen Spezialgebieten bieten wir erstklassige Rechtsberatung auch in Fällen aus dem Bereich des allgemeinen Zivilrechts. Hierzu zählen wir alle Angelegenheiten des Zivilrechts, soweit wir sie nicht einem Spezialgebiet (wie etwa dem Mietrecht) zugeordnet haben.

Wir gestalten bzw. überprüfen Ihre Verträge. Wir setzen Ihre Ansprüche durch bzw. wehren unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Zu den Fragestellungen des Allgemeinen Zivilrechts gehören vertragliche Angelegenheiten ebenso , wie Fragen rund um das Eigentum, den Schadensersatz wegen unerlaubten Handlung (Deliktsrecht) oder das Bereicherungsrecht. Darüber hinaus kann der Inhaber einer Rechtsposition im Zivilrechtsweg grundsätzlich die Beseitigung und Unterlassung von Beeinträchtigungen verlangen (z. B. Besitz- und Ehrenschutz und Nachbarrecht).

Häufige Streitigkeiten im Vertragsrecht sind die über Nicht- bzw. Schlechtleistung, d.h. der Gläubiger ist der Ansicht, dass der Schuldner nicht so leistet, wie es dem Inhalt des Schuldverhältnisses entspricht, sei es,

dass er nicht rechtzeitig leistet, sei es,

dass er zur Leistung überhaupt nicht imstande ist, sei es,

dass seine Leistung mangelhaft ist.

Häufige Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Kaufvertrag
  • Dienstvertrag
  • Werkvertrag
  • Reiservertrag
  • Leihvertrag
  • Leasing
  • Darlehnsvertrag
  • Bürgschaft
  • Internetvertragsrecht
  • Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Rechte an beweglichen Sachen und Immobilien
  • Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche (z.B. nach Körperverletzung)
  • Rückforderungsansprüche (z. B. wegen ungerechtfertigter Bereicherung)

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