a) Die Bestimmung in § 14 (3) ARB 75, wonach der Versicherungsfall bereits als eingetreten gilt, wenn ein Dritter begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen, und bei mehreren Verstößen der erste adäquat-ursächliche maßgeblich sein soll, bedarf der einschränkenden Auslegung.…
Kategorie: Rechtsschutz
BGH, Urteil vom 24. September 2014 – IV ZR 422/13 – Grenzen der Kostendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung: Anrechnung vorprozessual angefallener, anwaltlicher Geschäftsgebühr nach Trennung eines Prozesses
Nach Trennung eines Prozesses i.S. des § 145 Abs. 1 ZPO wird der gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 RVG-VV in der bis zum 31. Juli 2013 geltenden Fassung (RVG-VV a.F.) anrechenbare Anteil der tatsächlich angefallenen Geschäftsgebühr auf jede der in den gesonderten Einzelverfahren…
BGH, Urteil vom 16. Juli 2014 – IV ZR 88/13 – BGB § 242 ; ARB § 15 Abs. 2
a) Gibt der Rechtsschutzversicherer bei einer Versicherung für fremde Rechnung zugunsten des Versicherten eine Deckungszusage ab, legt er sich hinsichtlich sei- ner Leistungspflicht auf diesen fest. Bei einer Zahlung an den Versicherungsneh – mer verstößt er gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens, wenn er sich auf…
BGH Beschluss vom 12. Oktober 2011 – IV ZR 163/10 – Abtretbarkeit des Anspruchs des Versicherungsnehmers auf Kostenfreistellung; Inhaltskontrolle des Abtretungsverbots
a) Der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Kostenfreistellung als Hauptleistung des Rechtschutzversicherers ist, solange er seinen Kostengläubiger nicht selbst befriedigt hat, auf Schuldbefreiung gerichtet. Ein solcher Freistellungsanspruch kann nach § 399 Alt. 1 BGB grundsätzlich nicht abgetreten werden, weil dies seinen Inhalt, der in der Regel…
BGH Urteil vom 19. November 2008 – IV ZR 305/07 – Erforderliches Vorbringen zur Darlegung eines Rechtsschutzfalls
a) Die Festlegung eines verstoßabhängigen Rechtsschutzfalles i.S.v. § 14 Abs. 3 S. 1 ARB 75 (entsprechend für § 4 Abs. 1 S. 1 Buchst. c ARB 94) richtet sich allein nach den vom Versicherungsnehmer behaupteten Pflichtverletzungen. b) Dieses Vorbringen muss (erstens) einen objektiven Tatsachenkern –…