a) Gibt der Rechtsschutzversicherer bei einer Versicherung für fremde Rechnung zugunsten des Versicherten eine Deckungszusage ab, legt er sich hinsichtlich sei- ner Leistungspflicht auf diesen fest. Bei einer Zahlung an den Versicherungsneh – mer verstößt er gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens, wenn er sich auf…