Das Messverfahren Poliscan Speed verstößt gegen die Bauartzulassung und ist deshalb unverwertbar

AG Mannheim, Beschl. v. 29.11.2016 – 21 OWi 509 Js 35740/15 Leitsätze 1. Das standardisierte Messverfahren, das dann eine Fehlmessung ausschließt, wenn sich zwischen dem Messergebnis und dem Wert aus der Berechnung der Zusatzdaten keine Abweichung außerhalb der Verkehrsfehlergrenze ergibt, darf nicht zu einer Beweislastumkehr…