OLG Hamm, 20 U 203/94 vom 11.01.1995 Nachweis eines teilkaskoversicherten Kfz-Diebstahls; Anforderungen an die Belehrung des Versicherungsnehmers über die Folgen von Obliegenheitsverletzungen Leitsatz 1. Zum Beweis eines Diebstahls: Beweiswürdigung. Beweis erbracht. 2. Steuerhinterziehungen berühren in der Regel die Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers hinsichtlich eines behaupteten Diebstahls.…
Tag: 4. Juni 2017
In der Kraftfahrzeug-Teilversicherung sind Schäden nicht ersatzpflichtig, die nach einem missglückten Entwendungsversuch mutwillig – etwa aus Enttäuschung oder Verärgerung – verursacht worden sind.
Bundesgerichtshof BGH, Urteil vom 24. 11. 2010 – IV ZR 248/08 AKB a. F. § 12 (1) I b In der Kraftfahrzeug-Teilversicherung sind Schäden nicht ersatzpflichtig, die nach einem missglückten Entwendungsversuch mutwillig – etwa aus Enttäuschung oder Verärgerung – verursacht worden sind. [1] Der IV.…