Aktenzeichen: 1 RBs 109/15 OLG Hamm Leitsatz: Die Benutzung eines Inohr-Headsets, welches anstelle eines Mobiltelefons oder Hörers eines Autotelefons benutzt und während der Fahrt gehalten wird, erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1a StVO. Gegenstand: Rechtsbeschwerde Stichworte: Mobiltelefon, Benutzung, Inohr-Headset Normen: StVO 23…