BGH Beschluss vom 21. September 2011 – IV ZR 227/09 – Auslegung von Bedingungen der Reisekrankenversicherung: Unerwartetheit einer Erkrankung

Bei der Auslegung von Bedingungen einer Reisekrankenversicherung, die zum Schutz des Versicherers vor vorvertraglichen Risiken das Leistungsversprechen auf Krankheiten beschränken, deren Eintritt nicht vorhersehbar oder „unerwartet“ war, auf die subjektive Sicht des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person abzustellen (Bestätigung OLG Köln, 4. November 1998, 5…

 

Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. August 2011 – L 1 KR 44/10 – Keine Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft während der Mindestbindungsfrist eines Wahltarifs – kein Widerruf der wirksamen Tarifwahlerklärung

a) Freiwillige Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen können ihre Mitgliedschaft während der Mindestbindungsfrist eines Wahltarifs, an dem sie teilnehmen, auch nicht zum Zwecke des Wechsels in die private Krankenversicherung kündigen. b) Die Entscheidung eines Versicherten für einen Wahltarif (Tarifwahlerklärung) kann nicht frei widerrufen werden.