BGH Beschluss vom 16. Dezember 2009 – IV ZR 195/08 – Verjährungsfrist für den Schadensersatzanspruch des Versicherungsnehmers aus Falschberatung wegen erhöhter Prämienschuld auf Grund der Vereinbarung eines zu weit gehenden Versicherungsschutzes der Krankenversicherung

a) Die kurze Verjährungsfrist für vertragliche Erfüllungsansprüche nach § 12 Abs. 1 Satz 1 VVG a.F. gilt grundsätzlich auch für solche Ansprüche aus culpa in contrahendo, die wirtschaftlich die Stelle der vertraglichen Erfüllungsansprüche einnehmen und sich insoweit als „Ersatzwert des ursprünglich Bedungenen“ erweisen (Festhaltung BGH…