Aktenzeichen: 2 Ss 301/02 OLG Hamm Leitsatz: Durch den Abschluss eines Mietvertrages erklärt der Mieter konkludent, dass er zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses willens und in der Lage ist Gegenstand: Revision Stichworte: Betrug. Mietvertrag, Abschluss, Täuschungshandlung, Irrtumserregung Normen: StGB 263 Beschluss: Strafsache gegen T.H, wegen…