Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles - keine Beweiserleichterungen für den Versicherer

BGH, Beschluss v. 1304.2005 – IV ZR 62/04, VersR 22005, 1387 Tenor Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 16. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 5. Februar 2004 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. Beschwerdewert: 961.189,39 € Gründe Die…