Hat der Wohngebäudeversicherer erst nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils Kenntnis davon erlangt, dass der Versicherungsnehmer eine Flächengröße („Geschäftsfläche“) falsch angegeben hatte, lässt sich der Vorwurf prozessualer Nachlässigkeit nicht damit begründen, dass er die Falschangabe des Versicherungsnehmers bereits in erster Instanz hätte erkennen können, weil er…