a) Zwar kann es dem Hausratversicherer nach Treu und Glauben verwehrt sein, sich auf Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheit zur unverzüglichen Vorlage eines Verzeichnisses der abhanden gekommenen Sachen bei der zuständigen Polizeidienststelle (§ 21 Nr.1 Buchst. c VHB 93) zu berufen, wenn einerseits sein Verhalten…