BGH Urteil vom 8. Oktober 2014 – IV ZR 16/13 – AVB Kraftfahrzeugversicherung (hier A.2.6.1 Buchstabe d AKB)


Das aus der Differenzkasko-Klausel „Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines geleasten Pkw erhöht sich in der Vollkasko die … Leistung auf den Ablösewert des Fahrzeuges, der sich aus der Abrechnung des Leasinggebers ergibt (Differenzkasko). … Im Schadenfall haben Sie uns folgende Unterlagen vorzulegen: Leasingvertrag, Abrechnung des Leasingvertrags, Berechnung des Ablösewerts und Endabrechnung des gegnerischen Haftpflichtversicherers …“ folgende erweiterte Leistungsversprechen setzt voraus, dass der Leasing- und Versicherungsnehmer vom Leasinggeber auf den Ablösewert des Fahrzeugs in Anspruch genommen wird.