BGH Urteil vom 17. Juni 2009 – IV ZR 43/07 – Vereinbarung über den Vertragseintritt des Grundstückskäufers vor Grundbucheintragung


§ 69 VVG a.F. steht einer Vereinbarung nicht entgegen, nach der der Käufer eines Grundstücks bereits vor der Eintragung im Grundbuch in den mit dem Verkäufer bestehenden Gebäudeversicherungsvertrag – zunächst neben diesem – eintritt und dadurch einen vom Verhalten des Verkäufers unabhängigen eigenen Anspruch auf Versicherungsschutz erwirbt.