BGH Beschluss vom 17. Juni 2009 – IV ZR 59/06 – Anspruch auf Versicherungsleistung bei Versicherungsfall nach vertragsgemäßer Zahlung eines Grundstückskaufpreises und Gefahrübergang


Ist vertragsgemäß die Zahlung des Kaufpreises (für ein brandschadenversichertes Grundstück) auf ein Notaranderkonto und ein Gefahrübergang vor dem Versicherungsfall erfolgt, besteht ein versichertes Sacherhaltungsinteresse des Verkäufers nicht mehr, so dass ihm kein Anspruch auf Versicherungsleistungen zusteht (Festhaltung BGH, VersR 2001, 53)