Es besteht keine generelle Pflicht des Unfallversicherers über die Frist der ärztlichen Invaliditätsfeststellung und die Rechtsfolgen einer Fristversäumnis zu belehren.
Es besteht keine generelle Pflicht des Unfallversicherers über die Frist der ärztlichen Invaliditätsfeststellung und die Rechtsfolgen einer Fristversäumnis zu belehren.