BGH Beschluss vom 18. Februar 2009 – IV ZR 11/06 – Belehrungspflicht des Versicherers hinsichtlich der Frist der ärztlichen Invaliditätsfeststellung


Es besteht keine generelle Pflicht des Unfallversicherers über die Frist der ärztlichen Invaliditätsfeststellung und die Rechtsfolgen einer Fristversäumnis zu belehren.