BGH Beschluss vom 20. April 2010 – IV ZR 250/08 – Überspannungsschaden bei Unterbrechung der Stromzufuhr durch FI-Schalter nach Blitzschlag


a) Springt infolge einer durch Blitzschlag eingetretenen Überspannung der FI-Schalter (Fehlerstromschutzschalter) im Sicherungskasten heraus und wird dadurch die Stromzufuhr für die Klimaanlage und das Gebläse im Wintergarten unterbrochen, weshalb die Pflanzen in dem sich aufheizenden Wintergarten zerstört werden, fällt der Schaden an den Pflanzen nicht unter den Versicherungsschutz in der Hausratversicherung, die Überspannungsschäden an elektrischen Geräten und Folgeschäden einschließt. Denn durch das Abschalten des FI-Schalters sind Überspannungsschäden an den Elektrogeräten (hier: Klimaanlage und Gebläse) gerade bestimmungsgemäß verhindert worden.
b) Hinweis der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs: Die Revision vor dem BGH ist nach dem Hinweisbeschluss zurückgenommen worden.