Bußgeld- bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht

Bußgeld- bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht

Die Entscheidung, ob ein Rechtsverstoß als Straftat oder „nur“ als Ordnungswidrigkeit eingeordnet wird, richtet der Gesetzgeber daran aus, wie strafwürdig und strafbedürftig die verbotene Handlung ist.

Ordnungswidrigkeiten sind Gesetzesverstöße, die der Gesetzgeber als nicht so erheblich ansieht, dass sie durch strafgerichtliche Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden müssten, sondern die auch durch eine Verwaltungsbehörde mit einer Geldbuße belegt werden können.

Dennoch ist ein Verstoß und die damit verbundene Sanktion unangenehm und kann sogar erhebliche Folgen haben.

Wenn sie ein Verwarnungsgeld, einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen erhalten haben, wenden Sie sich an uns. Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten der Ordnungswidrigkeiten.

Wir nehmen zunächst Akteneinsicht und können so Erkenntnisse gewinnen, die dem Laien nicht möglich sind. Wir entwickeln für Sie und mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie.

Wir verteidigen Sie unter anderem in den folgenden Gebieten:

  • Verkehrssordnungswidrigkeiten

Insbesondere Verteidigung gegen ein Fahrverbot

  • Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bei illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit (mit Problemen der Scheinselbstständigkeit)

 

Vielfältig sind die Sanktionen, die wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung drohen. Je nach Lage des Einzelfalls kommen hierbei nicht nur Bußgelder – bis zu 500.000 Euro- oder Freiheitsstrafen – bis zu zehn Jahren- in Betracht, sondern es werden gegebenenfalls auch umfangreiche Regress- oder Haftungsansprüche begründet (unter anderem die Haftung von Arbeitgebern für die Abschiebungskosten der bei ihnen illegal beschäftigten nichtdeutschen Staatsangehörigen, der Schadensersatzanspruch des Unfallversicherungsträgers bei Unfällen von Schwarzarbeitern oder auch die Generalunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge im Baugewerbe).

Illegale Ausländerbeschäftigung

Illegale Arbeitnehmerüberlassung

Illegale Arbeitnehmerentsendung

Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Prüfungen

Vergabe- und gewerberechtliche Maßnahmen, Haftungsregelungen


Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Feststellungen

Gericht / Entscheidungsdatum: OLG Hamm, Beschl. v. 10.05.2016 – 4 RBs 91/16 Leitsatz: Der Grad der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann ein starkes Indiz für vorsätzliches Handeln sein, wobei es auf das Verhältnis zwischen der gefahrenen und der vorgeschriebenen Geschwindigkeit ankommt. Es ist von dem Erfahrungssatz auszugehen, dass einem Fahrzeugführer die erhebliche Überschreitung der zulässigen
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