§ 35 GmbHG; § 54 HGB Zur Auslegung einer notariell beurkundeten Generalvollmacht, in der der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten auch ermächtigt, für ihn sämtliche Erklärungen und Rechtshandlungen vorzunehmen, die ihm in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der von ihm vertretenen Unternehmungen zustehen.
Autor: Markus Rustemeier
OLG Köln, Urteil vom 01.03.1995 – 2 U 110/940 – §§ 11, 31, 43 Abs. 2 GmbHG
a) Der wirtschaftliche Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer Vorgesellschaft haftet nicht nach § 43 II GmbHG, da die Vorgesellschaft keinen abweichenden Willen haben kann. Es bleibt offen, ob das auch bei existenzgefährdenden Geschäften gilt. b) Die Voraussetzungen einer Vorbelastungs- oder Unterbilanzhaftung des Gesellschafters sind vom Insolvenzverwalter…
BFH, Urteil vom 30. August 1994 – VII R 101/92 – Keine Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Beraterverschulden
AO 1977 §§ AO 1977 § 34, AO 1977 § 69 Dem Geschäftsführer einer GmbH als Haftungsschuldner kann ein Verschulden des steuerlichen Beraters der GmbH bei der Fertigung von Steuererklärungen nicht zugerechnet werden. Trifft ihn persönlich kein Auswahl – oder Überwachungsverschulden und hat er keinen…
OLG Karlsruhe, Urteil vom 23. Juni 1989 – 14 U 318/87 Haftung des Geschäftsführers bei gesetzwidriger Baugeldverwendung
BGB § BGB § 823; GSB § 1 Ein Baugläubiger, der die Geschäftsführer einer GmbH wegen gesetzwidriger Verwendung von Baugeld in Anspruch nimmt, muss beweisen, dass jeder Geschäftsführer wusste, welche der GmbH zur Verfügung stehenden Gelder Baugeld waren (NJW – RR 1989, 1182).
BGH, Urteil vom 12.06.1989 – II ZR 334/87
§ 43 BGB, § 687 BGB § 687 Abs2, BGB § 826 a) Die Vorschrift des § 43 GmbHG nimmt die vertragliche Grundlage, die zur Haftung des Geschäftsführers einer GmbH auf Leistung von Schadensersatz führt, als Spezialregelung in sich auf. Schadensersatzansprüche aus Geschäftsführervertrag unterliegen demgemäß…
BGH, Urteil vom 12. Juni 1989 – II ZR 334/87
43 GmbHG , §§ 687, 687 Abs. 2, 826 BGB Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen unredlicher Geschäftsführung a) Die Vorschrift des § 43 GmbHG nimmt die vertragliche Grundlage, die zur Haftung des Geschäftsführers einer GmbH auf Leistung von Schadensersatz führt, als Spezialregelung in sich auf. Schadensersatzansprüche…