BGH, Urteil vom 18. Juni 2013 – II ZR 86/11 Schutzbereich des Organverhältnisses zwischen Geschäftsführer und Komplementär-GmbH als Grundlage für Schadensersatzansprüche

§ 43 Abs. 2, 46 Nr. 8 GmbHG, §§ 241, 280, 311, 611, 662 BGB a) Jedenfalls dann, wenn die alleinige oder wesentliche Aufgabe einer Komplementär-GmbH in der Führung der Geschäfte einer KG besteht, erstreckt sich der Schutzbereich der durch die Bestellung begründeten organschaftlichen Sonderrechtsbeziehung…