BGH Urteil vom 07. Dezember 2011 – IV ZR 50/11 – Private Krankenversicherung: Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung des Versicherers

§ 206 Abs. 1 Satz 1 VVG ist teleologisch dahin zu reduzieren, dass er ausnahmslos eine außerordentliche Kündigung wegen Prämienverzugs verbietet, während eine Kündigung wegen sonstiger schwerer Vertragsverletzungen unter den Voraussetzungen des § 314 BGB möglich ist (entgegen OLG Hamm, 6. Mai 2011, 20 U…