BGH Urteil vom 17. Dezember 2008 – IV ZR 9/08 – Allgemeine Versicherungsbedingungen in der Transport-, Reise- und Warenlagerversicherung eines Schmuckherstellers: Auslegung einer Risikoausschlussklausel

a) Der Grundsatz der engen Auslegung von Risikoausschlussklauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt auch, wenn es um die Frage geht, ob eine Bestimmung überhaupt einen Risikoausschluss enthält oder einen im Bedingungswerk an anderer Stelle enthaltenen oder einen gesetzlichen Risikoausschluss (wie § 61 VVG a.F.) zum Nachteil…