InsO §§ 129, 131 Abs. 1 Nr. 1; SGB IV § 28e Abs. 1 Satz 2 a) Hat der Anfechtungsgegner bei Zahlungen über ein Bankkonto die objektive Gläubigerbenachteiligung bestritten, genügt zur Schlüssigkeit des Klagevortrags, dass der Anfechtungskläger eine Kontoaufstellung vorlegt, aus der sich ergibt, dass…