Kein Einwand schlechter Überwachung

 BGH  Urteil vom 14.03.1983, II ZR 103/ 82 Leitsatz (Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Pflichtwidrigkeit im Innenverhältnis) 1. Der Geschäftsführer, der wegen einer Pflichtwidrigkeit von der GmbH auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, kann dieser gegenüber nicht einwenden, die Gesellschafterversammlung habe ihn schlecht ausgewählt oder nicht…