Klauseln in Krankenversicherungsverträgen, die dem Versicherer erlauben, mit Zustimmung des Treuhänders die Bedingungen zu ändern, wenn sich die höchstrichterliche Rechtsprechung ändert oder Auslegungszweifel beseitigt werden sollen, sind unwirksam.
Klauseln in Krankenversicherungsverträgen, die dem Versicherer erlauben, mit Zustimmung des Treuhänders die Bedingungen zu ändern, wenn sich die höchstrichterliche Rechtsprechung ändert oder Auslegungszweifel beseitigt werden sollen, sind unwirksam.