EuGH, Urteil vom 4.9.2014 – C-162/13 Der Begriff der „Benutzung eines Fahrzeugs“ umfasst jede Benutzung während der gewöhnlichen Funktion

Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 72/166/EWG des Rates vom 24.4.1972 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht ist dahin auszulegen, dass der darin enthaltene Begriff der „Benutzung eines Fahrzeugs“ jede Benutzung eines Fahrzeugs umfasst, die…