a) Der Geschäftsführer haftet für unlautere Wettbewerbshandlungen der von ihm vertretenen Gesellschaft nur dann persönlich, wenn er daran entweder durch positives Tun beteiligt war oder wenn er die Wettbewerbsverstöße aufgrund einer nach allgemeinen Grundsätzen des Deliktsrechts begründe- ten Garantenstellung hätte verhindern müssen. b) Allein die…
Monat: Juni 2014
BGH Urteil vom 11.6.2014 – IV ZR 414/12 Vorleistungsanspruch des Berufshaftpflichtversicherers gemäß § 19 a Abs. 2 Satz 2 BNotO bei einem Streit über das Vorliegen einer wissentlichen Pflichtverletzung
a) Für den Vorleistungsanspruch gemäß § 19 a Abs. 2 Satz 2 BNotO ist entscheidend, dass der Berufshaftpflichtversicherer unter Berufung auf eine wissentliche Pflichtverletzung des Notars die Regulierung ablehnt, gegen das Bestehen des Deckungsanspruchs aus dem Haftpflichtversicherungsvertrag aber keine weiteren Einwendungen erhebt. Ein Streit zwischen…