BGH Urteil vom 20. Juni 2012 – IV ZR 39/11 – Wirksamkeit der Fristenregelung für die ärztliche Feststellung und Geltendmachung der Invalidität

Die Fristenregelung in AUB 2002 Nr. 2.1.1.1, nach der die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und geltend gemacht sein muss, genügt auch unter Berücksichtigung des vorangestellten Inhaltsverzeichnisses den Anforderungen des Transparenzgebots.