BGH Urteil vom 09. November 2011 – IV ZR 115/10 – Eingreifen des Risikoausschlusses für die Gefahren einer „ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung“ auf das Fällen von drei Bäumen

Der Ausschluss des Versicherungsschutzes für Gefahren einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) für die Privathaftpflichtversicherung setzt ein Verhalten voraus, das auf längere Dauer angelegt ist und so einen von den normalen Gefahren des täglichen Lebens abgrenzbaren Bereich besonderer Gefahrenlagen…