Der Senat sieht den Mietpreisspiegel von Schwacke als grundsätzlich geeignete Schätzgrundlage für den sog. Normaltarif bei der Bemessung der ersatzfähigen Mietwagenkosten des durch Kfz-Unfall Geschädigten an. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind grundsätzlich sowohl der Schwacke-Mietpreisspiegel als auch die Erhebung von Fraunhofer IAO als Schätzgrundlage…