BGH Urteil vom 21. Mai 2008 – IV ZR 238/06 – Erklärung der Bezugsberechtigung als Auftragserteilung an den Versicherer zur Übermittlung eines Schenkungsangebots beim Todesfall und Rechtsfolgen des Widerrufs des Botenauftrags vor der Übermittlung; Abgrenzung zwischen Deckungs- und Valutaverhältnis und Auslegung der Anfechtung der Bezugsberechtigung durch die Erben

a) Die Erklärung des Versicherungsnehmers gegenüber seinem Lebensversicherer, ein Dritter sei für die Todesfallleistung bezugsberechtigt, beinhaltet – bezogen auf das Valutaverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Dritten – regelmäßig den konkludenten Auftrag, dem Dritten nach Eintritt des Versicherungsfalles das Zuwendungsangebot des Versicherungsnehmers zu überbringen. b)…