BGH Urteil vom 23. Oktober 2014 – III ZR 82/13 – Schadensersatzprozess wegen Falschberatung durch einen Versicherungsmakler

a) Verweigert eine Lebensversicherungsgesellschaft nach dem Verkehrsunfalltod des Versicherungsnehmers die Versicherungsleistung aus einer Risikolebensversicherung nach einer Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung wegen Nichtangabe von Vorerkrankungen (ärztliche Behandlung wegen Hörsturz, Schlafstörungen, Kopfschmerzen pp. und eines hirnorganischen Psychosyndroms) im Versicherungsantrag und verlangt die Ehefrau des verstorbenen…