Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Wir beraten Sie in allen Fragen des Verkehrsrechts. Wir setzen Ihre Ansprüche bei Verkehrsunfall außergerichtlich und gerichtlich durch bzw. wehren ungerechtfertigte Ansprüche für Sie ab. Wir verteidigen Sie gegen den Vorwurf der Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat.

Wir beraten unsere Mandanten unter anderen zu den folgenden Themen:

  • Unfallschadensregulierung
  • Verteidigung in Bußgeldsachen und Strafsachen
  • Kauf eines Kraftfahrzeugs und Gewährleistungsansprüche

 

Im Rahmen der Unfallschadensregulierung setzen wir zum einen Ihre Ansprüche auf Ersatz des Sachschadens wie Fahrzeugschäden, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Sachverständigenkosten, Abschleppkosten durch. Zum anderen setzen wir auch Ihre Ansprüche auf Ersatz von Personenschäden durch. Hierzu zählt nicht nur das Schmerzensgeld, sondern vor allem ein etwaiger auftretender Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden und der etwaige Unterhaltsschaden Ihrer Angehörigen.

Das Verkehrsstrafrecht und die Verkehrsordnungswidrigkeiten sind für die Betroffenen von herausgehobener Bedeutung, weil neben der Geldstrafe auch ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis droht. Der Verlust der Fahrerlaubnis kann für einige Betroffene sogar existenzbedrohend werden. Wird bei dem Unfall jemand getötet oder schwer verletzt kann sogar eine Freiheitsstrafe im Raum stehen.

Damit der Käufer eines Kraftfahrzeugs Gewährleistungsrechte geltend machen kann, muss das das Fahrzeug mangelhaft sein. Die Existenz eines oder mehrerer Mängel ist – neben weiteren Voraussetzungen – zwingende und zentrale Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten.

Die Gewährleistung beim Autokauf beinhaltet mit der Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadenersatz und dem Ersatz vergeblicher Aufwendungen verschiedene Rechte, die dem Käufer eines mangelhaften Autos zustehen. Garantien können Gewährleistungsrechte ggf. ergänzen. Gewährleistungsfristen begrenzen die Gewährleistungsrechte in zeitlicher Hinsicht.


Unfallflucht-Kausalität

BGH, Urteil vom 21. 11. 2012 – IV ZR 97/11 AVB Kraftfahrtversicherung (AKB 2008) E. 1. 3, E. 6. 2; StGB § 142 Abs. 2 Kommt der Versicherungsnehmer, der sich nach einem Verkehrsunfall erlaubt vom Unfallort entfernt hat, seiner Pflicht zur unverzüglichen Ermöglichung nachträglicher Feststellungen nicht rechtzeitig nach, informiert er jedoch statt dessen seinen Versicherer
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Stundenverrechnungssätze markengebundener Fachwerkstätten

BGH, Urteil vom 20.10. 2009, VI ZR 53/0 Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Würzburg vom 21. Januar 2009 (nicht: 17. Dezember 2008 – insoweit wird der verkündete Tenor berichtigt, § 319 ZPO) aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des
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Abrechnung von Kfz-Reparaturkosten auf Gutachtenbasis in der Kaskoversicherung

BGH, Urteil vom 11. 11. 2015 – IV ZR 426/14; AVB Kraftfahrtversicherung (AKB 2008) A. 2. 7. 1 b) Leitsatz: In der Fahrzeugkaskoversicherung können auch fiktive Aufwendungen für die Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt als “erforderliche” Kosten im Sinne von A. 2. 7. 1 b) AKB 2008 anzusehen sein. Dies ist zum einen dann zu
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