BGH Urteil vom 28. September 2011 – IV ZR 294/10 – Aufwendungsersatz für Sicherungs- und Absperrmaßnahmen einer Autobahnmeisterei für einen liegen gebliebenen Lastzug

Unter den Begriff des Schadensersatzanspruchs nach § 10 Nr. 1 AKB (= A 1.1.1 AKB 2008) fallen Aufwendungsersatzansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 683 Satz 1, 670 BGB, wenn sie schadensersatzähnlichen Charakter haben, weil die Aufwendungen dem Geschäftsführer infolge einer gesetzlichen Pflicht zum Eingreifen…